Aristau erinnert an die Abgabe der Steuererklärung 2021
Wie die Gemeinde Aristau berichtet, läuft die Abgabefrist der Steuererklärung 2021 für die selbstständig Erwerbenden und Landwirte am 30. Juni 2022 ab.
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung für unselbstständig Erwerbende sowie Rentner ist am 31. März 2022 abgelaufen, diejenige der selbstständig Erwerbenden und Landwirte läuft am 30. Juni 2022 ab.
Entsprechende Gesuche für Fristen kann man unter der Webseite der Finanzbehörde des Kantons Aargau beantragen. Zur Sicherheit und Identifikation wird die zehnstellige Adressnummer benötigt. Diese befindet sich oberhalb der Postanschrift.
Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2021 erfolgen somit ab dem 1. Juli 2022 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuern sowie unterjährige Steuererklärungen).
Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren. Bei Fragen steht das Regionale Steueramt in Oberwil-Lieli gerne zur Verfügung.