Aristau erinnert an Zurückschneiden der Bäume und Sträucher
Wie die Gemeinde Aristau angibt, sollen Bäume und Sträucher den gesetzlichen Vorschriften angepasst werden.
Grundstückbesitzer sowie deren Mieter werden gebeten, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden, bevor Äste in Strassen, Trottoirs und Fusswege hineinragen und das Befahren und Begehen derselben behindern.
Überragende Äste müssen bis auf mindestens 4,50 Meter Höhe zurückgeschnitten werden.
Nach Paragraf 109 Absatz 2 BauG dürfen die öffentlichen Strassen und Wege vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedigung, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden.
Gemäss den Paragrafen 111 BauG und 42 BauV sind Bäume und Sträucher bis zu 80 Zentimeter Höhe gegenüber Kantonsstrassen auf einen Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden.
Verkehrsbehindernde Bäume und Sträucher sind strafbar
Sträucher von mehr als 80 Zentimeter bis zu 1,80 Meter Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf zwei Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden.
In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und einer solchen von drei Meter gewährleistet sein.
Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden.