Aristau

Aristau fordert Bürger zum Pflanzenrückschnitt auf

Nau.ch Lokal
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Oberes Freiamt,

Wie die Gemeinde Aristau mitteilt, müssen die Grundbesitzer strassennahe Bepflanzungen auf die gesetzlich vorgegebenen Masse zurückschneiden.

Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen werden aufgefordert, ihre in das Strassenraumprofil und in die Sichtzonen ragenden Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden.

Es wird auf § 109 Absatz zwei des Baugesetzes (BauG), § 42 Bauverordnung (BauV) und § 6 Absatz drei und vier des Polizeireglements verwiesen.

Demnach sind die vorgegebenen Vorschriften zu beachten. Gehwege sind bis zu einer Höhe von 2,5 Meter und der Fahrbahnrand bis zu einer Höhe von 4,5 Meter freizuhalten.

In den Sichtzonen (zum Beispiel bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen, Grundstückszufahrten, Rapsfelder und andere landwirtschaftliche Kulturen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und drei Meter jederzeit gewährleistet sein.

Zuwiderhandlungen können von den Behörden geltend gemacht werden

Kandelaber, Verteilkabinen, Hydranten und so weiter sind jederzeit zugänglich zu halten. Verkehrssignale und dergleichen dürfen durch Pflanzen nicht verdeckt werden.

Eigentümer können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Bäume und Sträucher verursacht werden, welche in das Strassenraumprofil ragen oder die Sichtzonen beeinträchtigen.

Nach erfolgloser Aufforderung zum Rückschnitt erfolgt die Beseitigung der Pflanzen im Auftrag der Gemeinde auf Kosten des dafür verantwortlichen Grundeigentümers oder Mieters.

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 77 Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG).

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