Wie die Gemeinde Bünzen informiert, sind Grundstückseigentümer aufgefordert, die Bepflanzungen entlang der Strasse zurückzuschneiden.
Die Bremgartenstrasse in Bünzen.
Die Bremgartenstrasse in Bünzen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen werden aufgefordert, ihre in das Strassenraumprofil und in die Sichtzonen ragenden Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden.

Demnach ist zu beachten, dass Gehwege bis zu einer Höhe von 2,5 Meter und der Fahrbahnrand bis zu einer Höhe von 4,5 Meter freizuhalten sind.

Daneben muss in den Sichtzonen (zum Beispiel bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen, Grundstückzufahrten, Maisfeldern und anderen landwirtschaftlichen Kulturen) ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und drei Meter jederzeit gewährleistet sein.

Auch Kandelaber, Verteilkabinen, Hydranten usw. sind jederzeit zugänglich zu halten.

Schäden sind strafbar

Verkehrssignale und dergleichen dürfen durch Pflanzen nicht verdeckt werden.

Eigentümer können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Bäume und Sträucher verursacht werden, welche in das Strassenraumprofil ragen oder die Sichtzonen beeinträchtigen

Nach erfolgloser Aufforderung zum Rückschnitt erfolgt die Beseitigung der Pflanzen im Auftrag der Gemeinde auf Kosten der dafür verantwortlichen Grundeigentümer oder Mieter.

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