Bünzen verschickt die Gebührenrechnungen
Wie die Gemeinde Bünzen informiert, werden Ende Juni beziehungsweise Anfang Juli 2022 die Gebührenrechnungen verschickt.
Die Wasser- und Abwassergebührenrechnungen werden halbjährlich an die Hauseigentümer verschickt. Die Verrechnung erfolgt anhand der effektiven Zählerstände, welche per Funkübertragung abgelesen werden, sowie einer Grundgebühr. Die Weiterverrechnung der Gebühren an die Mieter beziehungsweise Stockwerkeigentümer obliegt den Grundeigentümer respektive den Immobilienverwaltungen.
Information zu den Kehrichtgrundgebühren
Gemäss § 32 des Reglements über die Abfallwirtschaft in Bünzen werden für die kommunalen Sammelstrukturen (Sammlungen, Sammelstellen, Infrastrukturen, Informationen et cetera) und die Separatsammlungen bei den privaten Haushaltungen und den Betrieben eine Grundgebühr erhoben. Sie ist auch zu entrichten, wenn die Dienstleistungen der Gemeinde nicht oder nur teilweise beansprucht werden.
Um Unklarheiten zu vermeiden, hat der Gemeinderat Bünzen mit Entscheid vom 8. November 2021 den Anhang zum erwähnten Reglement für die Grundgebühr wie folgt ergänzt: Pro Einpersonenhaushalt und Jahr sind 70 Franken zu entrichten. Pro Mehrpersonenhaushalt und Jahr sind 90 Franken fällig. Für Einzelunternehmungen, Landwirtschaftsbetriebe, Unternehmen (GmbH, AG) und Genossenschaft sind jeweils 90 Franken zu bezahlen.
Die Verrechnung nach Reglement wird ab 2022 strikt umgesetzt. Bei Fragen kann man sich an die Finanzverwaltung wenden.