Fahrwangen erinnert Hundehalter an die Vorschriften
Fahrwagen erinnert an die Setzzeit des Wildes vom 1. April bis 31. Juli, in der die Hunde auch auf Waldstrassen an der Leine geführt werden müssen.
Hunde sind gemäss der kantonalen Jagdverordnung im Wald und am Waldrand während der Setzzeit des Wildes vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
Hunde sind gemäss Polizeireglement auf verkehrsreichen Strassen, Plätzen, im Friedhof, am See, auf öffentlichen Spielplätzen, Parkanlagen sowie in Sport- und Schulanlagen und vergleichbaren Örtlichkeiten an der Leine zu führen. Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen.
Zusätzlich ist für ein konfliktfreies Miteinander von Hundehaltern wichtig, dass Hundehalter ihren Hund jederzeit unter ihrer Aufsicht und Kontrolle halten können und die Umwelt nicht unnötig belastet wird, insbesondere ist der Hundekot aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Bei Missachtung kann eine Ordnungsbusse erhoben werden.