In Bünzen kommt es zu Ersatzwahlen des Gemeinderates
Wie die Gemeinde Bünzen mitteilt, sind Wahlvorschläge für ein Mitglied des Gemeinderats sowie für den Vizeammann bis 12. August 2022 einzureichen.
Der Gemeinderat Bünzen hat die Ersatzwahlen für ein Mitglied des Gemeinderates sowie des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2022 bis 2025 auf Sonntag, 25. September 2022, festgelegt.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Bünzen zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, sprich bis spätestens am Freitag, 12. August 2022, 11.30 Uhr einzureichen. Die angemeldeten Kandidaten werden mit der Zustellung des Stimmmaterials schriftlich bekannt gegeben.
Für die Ersatzwahl in den Gemeinderat beziehungsweise des Vizeammanns ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl von Gemeindegesetzes wegen Paragraph 30b des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ausgeschlossen, und eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.
Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.