Muri AG: Steuererklärungen jetzt per EasyTax möglich
Wie die Gemeinde Muri AG meldet, werden die Steuererklärungen bis Ende Januar 2024 versandt. Sie können online mit EasyTax bis 31. März 2024 beglichen werden.
Die Steuererklärungen werden durch den Zentralversand des kantonalen Steueramts Aargau Ende Januar 2024 zugestellt.
Sollten die Formulare nicht ankommen, ist dies bitte dem Personal der Abteilung Steuern zu melden. Das PC-Programm EasyTax erleichtert das Ausfüllen der Steuererklärung erheblich.
Die Software kann auf der Webseite des Kantons Aargau heruntergeladen werden.
Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, ihre mit EasyTax ausgefüllte Steuererklärung online an das zuständige Gemeindesteueramt zu übermitteln.
Belege werden nicht retourniert
Detaillierte Informationen sind in den Steuererklärungsunterlagen zu finden. Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und anschliessend vernichtet.
Deshalb wird gebeten, nur Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen. Es werden keine Belege retourniert.
Zu viel bezahlte Steuern werden direkt auf ein Konto zurücküberwiesen. Zu diesem Zweck werden weiterhin von allen Steuerpflichtigen die Kontoangaben erhoben.
Wenn bereits ein Bank- oder Postscheckkonto für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer bekannt ist, wird dieses als Vorschlag aufgeführt.
Online-Fristerstreckung direkt auf der Webseite des Kantons möglich
Es kann im EasyTax oder in der Steuererklärung bestätigt, geändert oder neu erfasst werden.
Es ist wichtig, die Angaben und Bankverbindungen sorgfältig zu prüfen, um beiderseits unnötiges Aufwand zu vermeiden.
Der Abgabetermin für unselbstständig Erwerbende ist der 31. März 2024 für selbstständig Erwerbende und Landwirte der 30. Juni 2024.
Auf der Webseite des Kantons kann direkt online eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung beantragt werden.
Persönlicher Code und Adressnummer benötigt
Für die Sicherheit und Identifikation werden der persönliche Code und die Adressnummer benötigt.
Die Besteuerung im Jahr 2023 richtet sich nach der Lebenssituation zum Stand vom 31. Dezember 2023.Bei einer Heirat im Laufe des Jahres 2023 erfolgt eine gemeinsame Besteuerung für das gesamte Jahr.
Die Ehegatten müssen demnach eine gemeinsame Steuererklärung für das Jahr 2023 einreichen.
Steuererklärungsdienst von Pro Senectute
Bei einer Scheidung oder Trennung im Laufe des Jahres 2023 erfolgt eine getrennte Besteuerung für das gesamte Jahr.
Beide Personen müssen jeweils eine separate Steuererklärung für das Jahr 2023 einreichen.
Auf der Webseite Steuern easy befinden sich wertvolle Informationen und viele Tipps zum Thema Steuern für Jugendliche und junge Steuerpflichtige.
Für Menschen ab 60 Jahren bietet die Pro Senectute einen Dienst zur Unterstützung bei der Steuererklärung an.