Zählung der leer stehenden Wohnungen in Aristau
Wie die Gemeinde Aristau berichtet, bittet sie Hauseigentümer, ihre leer stehenden Wohnungen bis zum 1. Juni 2022 der Gemeindekanzlei zu melden.
Das Bundesamt für Statistik hat die alljährlich durchzuführende Leerwohnungszählung auf den 1. Juni 2022 angesetzt.
Alle Hauseigentümer der Gemeinde Aristau werden gebeten, leer stehende, bewohnbare Wohnungen und Häuser, die am Stichtag 1. Juni 2022 zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden, bis spätestens 25. Mai 2022 der Gemeindekanzlei telefonisch zu melden.