Münchenstein

Aufhebung von Gräbern auf dem Friedhof Münchenstein

Nau.ch Lokal
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Muttenz,

Wie die Gemeinde Regensdorf mitteilt, werden alle Gräber aus dem Jahr 1998 aufgehoben. Angehörige haben bis Ende Januar 2024 zum Abräumen von Gräbern Zeit.

Der Friedhof und die Dorfkirche St. Bartholomäus in Münchenstein.
Der Friedhof und die Dorfkirche St. Bartholomäus in Münchenstein. - Nau.ch / Werner Rolli

Infolge Erreichung der reglementarischen Ruhezeit werden auf dem Friedhof Münchenstein alle Gräber aus dem Jahr 1998 aufgehoben.

Die Angehörigen werden ersucht, allfällige Grabpflegeaufträge bei dem Gartenbauunternehmen per 31. Dezember 2023 zu kündigen.

Dies betrifft nur Gräber, die nicht durch die Friedhofsgärtnerei, sondern durch Angehörige gepflegt werden.

Alle Gräber müssen bis Ende Januar 2024 abgeräumt sein.

Informationen zur Grabbetreuung

Erfolgt das Abräumen durch die Angehörigen nicht innert der angegebenen Frist, nimmt der Gemeinderat als Aufsichtsbehörde an, dass über die allenfalls noch vorhandenen Grabsteine, Anpflanzungen et cetera verfügt werden kann.

Das Abräumen erfolgt in diesem Falle kostenlos durch die Friedhofsgärtnerei der Gemeinde.

Telefonische Auskunft erteilt das Friedhofspersonal persönlich oder das Sekretariat des Werkhofs, von Montag bis Freitag, zwischen 8 Uhr und 11.30 Uhr.

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