Die Birsfelder Gemeindeversammlung wird an zwei Tagen durchgeführt

Gemeinde Birsfelden
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Muttenz,

Aufgrund der Traktanden und den Corona-Massnahmen führt der Gemeinderat Birsfelden die nächste Gemeindeversammlung im Dezember 2021 an zwei Tagen durch.

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Die Gemeindeversammlung von Birsfelden findet im Dezember an zwei Tagen – Montag, 13. und Dienstag, 14. Dezember 2021 - statt. Aufgrund der Traktanden sowie der durch Corona notwendigen Massnahmen hat sich der Gemeinderat zu diesem Schritt entschlossen.

Am ersten Tag, Montag, 13. Dezember 2021, werden das Beschlussprotokoll der letzten Sitzung sowie der «Quartierplan Zentrum» behandelt. Am zweiten Tag, Dienstag, 14. Dezember 2021, folgen dann die restlichen Traktanden (u.a. Mutation Stierackerweg und Budget 2022).

Die Sporthalle weist genügend Kapazität für die zu erwartenden Teilnehmer

Mit dem Traktandum «Quartierplan Zentrum» wird ein Geschäft behandelt, welches Potenzial hat, mehr Stimmberechtigte für eine Teilnahme an der Gemeindeversammlung zu motivieren als üblich. Aufgrund der geltenden Corona-Einschränkungen steht in der Sporthalle eine Kapazität von rund 600 Personen zur Verfügung. Dies ist das Vier- bis Fünffache einer normalen Versammlungsteilnahme.

Sollte sich am 13. Dezember 2021 zeigen, dass die Hallenkapazität nicht ausreicht, müsste dieser erste Teil abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt (1. Quartal 2022) und an einen anderen Versammlungsort mit genügender Kapazität verschoben werden. Der zweite Teil der Gemeindeversammlung – und damit die restlichen Traktanden, insbesondere das Budget – wird unabhängig davon fix am 14. Dezember 2021 durchgeführt.

Für die Versammlungen gelten bestimmte Regelungen

Der Gemeinderat weist im Zusammenhang mit der Gemeindeversammlung zudem darauf hin, dass insbesondere am ersten Tag der Gemeindeversammlung, am 13. Dezember 2021, frühzeitiges Erscheinen empfohlen wird. Nur so kann ein pünktlicher Start der Versammlung ermöglicht werden.

Die Kontaktdaten werden mittels Einsammeln respektive Austauschen der Stimmrechtsausweise erhoben. Darauf basierend besteht die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme durch die zuständige kantonale Stelle. Diese hat die Kompetenz, eine Quarantäne anzuordnen, wenn es im Rahmen der Gemeindeversammlung Kontakte mit an Covid-19 erkrankten Personen gab.

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