Muttenz hat die Ersatzwahl Sozialhilfebehörde festgesetzt
In Muttenz ist Giovanna Lanza aus der Sozialhilfebehörde per Ende August 2022 zurückgetreten. Die Ersatzwahl findet am 12. Februar 2023 statt.
Wie die Gemeinde Muttenz berichtet, reichte Frau Giovanna Lanza (Die Mitte Muttenz) ihren Rücktritt aus der Sozialhilfebehörde aufgrund eines Wohnortwechsels per Ende August 2022 ein. Der Gemeinderat hat deshalb die Ersatzwahl auf den 12. Februar 2023 festgesetzt.
§ 8 der Gemeindeordnung vom 12. Oktober 1999 sieht vor, dass die Stille Wahl bei allen Urnenwahlen möglich ist. Wahlvorschläge können gemäss § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 bei der Gemeindeverwaltung Muttenz bis zum 48. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis Dienstag, 27. Dezember 2022, 17 Uhr eingereicht werden.
Eine allfällige Nachwahl wird auf den 23. April 2023 (falls eine Nachwahl bei den Kantonalen Wahlen stattfindet) oder auf den 18. Juni 2023 (kantonaler Abstimmungstermin) angesetzt. Nachwahlvorschläge können gemäss § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 bei der Gemeindeverwaltung Muttenz bis zum 8. September 1981 Tag nach dem Wahltag, das heisst bis Montag, 20. Februar 2023, 17 Uhr eingereicht werden.