Birsfelden

Marie-Lotz-Promenade in Birsfelden hat neue Verkehrsführung

Gemeinde Birsfelden
Gemeinde Birsfelden

Muttenz,

Wie die Gemeinde Birsfelden mitteilt, wird die Birsfelder Rheinpromenade zum Fussweg. Velos sind nur noch im Schritttempo gestattet.

Gemeindehaus Birsfelden
Das neue Gemeindehaus an der Hauptstrasse in Birsfelden. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Marie Lotz-Promenade ist seit jeher eine Begegnungszone zwischen verschiedenen Anspruchsgruppen.

Neben Fussgängern wird die direkte Verbindung entlang dem Rhein zwischen Birskopfsteg und Schleuse gerne auch von Velofahrenden genutzt.

Diese Kombination aus Fuss- und Veloweg führte immer wieder zu Reklamation und Sicherheitsbedenken.

Eine Unterschriftensammlung im Herbst 2021 forderte daher ein allgemeines Fahrverbot auf der Promenade.

Die Fussgänger erhalten den Vortritt

Der Gemeinderat hat sich der Thematik angenommen und gemeinsam mit einem Ingenieurbüro die Situation analysiert.

Neu erhalten Fussgänger gegenüber dem Zweiradverkehr Vortritt.

Die Marie Lotz-Promenade wird so zu einem Fussweg, auf dem Velos, E-Bikes, E-Scooter und Trottis nur noch im Schritttempo gestattet sind.

Auf ein vollständiges Fahrverbot soll zunächst verzichtet werden. Die Marie Lotz-Promenade soll auch weiterhin dem Zweiradverkehr zur Verfügung stehen.

Die Verkehrsführung wird angepasst

Eine entsprechende Signalisation der angepassten Verkehrsführung erfolgt mittels Verkehrsschilder und Bodenmarkierungen an den Zufahrtswegen zur Marie Lotz-Promenade sowie auf der Promenade selber.

Zudem wird die bereits existierende kantonale Radroute besser signalisiert und die angepasste Verkehrsführung kommunikativ begleitet, sodass das veränderte Verkehrsregime einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird.

Eine Kompromisslösung zum Schutz der Fussgänger

Bei der nun gewählten, unter Einbezug von Pro Velo beider Basel ausgearbeiteten Lösung «Fussweg, Velos im Schritttempo gestattet» handelt es sich um eine Kompromiss-Lösung zum Schutz der Fussgänger.

Sollte sich die Situation zukünftig jedoch nicht verbessern, gilt es zu überlegen, in letzter Konsequenz doch ein allgemeines Fahrverbot umzusetzen.

Eine Evaluation der nun umgesetzten Massnahme soll in circa zwei Jahren (Stand 2022) erfolgen.

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