Schutzkonzept der letzten Einwohnerrassitzung in Beringen 2021

Beringen veröffentlicht ein Schutzkonzept für die Einwohnerratssitzung vom 14. Dezember 2021.

Aussicht über die Gemeinde Beringen.
Aussicht über die Gemeinde Beringen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Gestützt auf die COVID-19-Verordnung besondere Lage, Fassung vom 3. Dezember 2021, kann bei in Innenräumen durchgeführten Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung auf eine Zugangsbeschränkung verzichtet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Einwohnerratssitzung vom 14. Dezember 2021 gilt Folgendes: Verantwortlich für die Erstellung und die Umsetzung des Schutzkonzeptes sind Gemeindeschreiber F. Casura und Einwohnerratspräsident M. Holenstein. Sie instruieren das Personal und die Behördenmitglieder.

Damit der politische Meinungsbildungsprozess uneingeschränkt erfolgen kann und keine Ratsmitglieder an der Teilnahme der Sitzung behindert werden, wird auf eine Zertifikatspflicht verzichtet. Während der ganzen Aufenthaltsdauer in der Zimmerberghalle besteht eine Maskentragpflicht.

Personen, welche von der Maskentragpflicht dispensiert sind, haben diese Dispensation der Gemeindekanzlei bis zum 13. Dezember 2021 vorzuweisen. Sie haben die Abstandsregeln in besonderen Masse konsequent einzuhalten.

Teilnehmerzahl und Kontaktdaten

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 50 Personen (inklusive Gemeinderat und Einwohnerrat) beschränkt. Die Gäste und Pressevertreter haben sich vorgängig mit Angabe ihrer Kontaktdaten anzumelden.

Sollten Anmeldungen von mehr als 30 Personen eingehen, können nur die ersten 30 Anmeldungen berücksichtigt werden. Die Kontaktdaten sämtlicher Mitglieder des Einwohnerrates und Gemeinderates sowie der dazugehörigen Aktuarin bzw. des Schreibers sind bekannt.

Weitere anwesende Pressevertreter und Gäste müssen sich vorgängig mit Angabe von Vorname, Name und Telefonnummer beim Gemeindeschreiber anmelden. Die Anmeldeliste wird für 14 Tage in der Gemeindeverwaltung aufbewahrt und danach durch den Gemeindeschreiber vernichtet, falls keine Nachverfolgung notwendig ist.

Sitzordnung und Hygiene

Sowohl die Sitzungsteilnehmer als auch die Pressevertreter und Gäste werden im Abstand von eineinhalb Metern zueinander platziert. Am Eingang zum Sitzungssaal steht ein Desinfektionsmittel zur Verfügung.

In den WC-Anlagen sind die Händewaschmittel und die Behälter für Papierhandtücher ausreichend aufgefüllt. Es werden keine Speisen und Getränke serviert.

Es ist zulässig, kurz von einem selbst mitgebrachten Getränk zu trinken. Es werden keine weiteren Unterlagen in Papierform abgegeben.

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