Pfäffikon fördert die Barrierefreiheit im Gemeindehaus
Wie die Gemeinde Pfäffikon informiert, verfügt das Gemeindehaus über keinen Lift und entspricht auch sonst nicht den Normen für behindertengerechtes Bauen.
Der Zugang zum Gemeindehaus führt zunehmend zu Beanstandungen aus der Bevölkerung aber auch der Aufsichtsbehörden.
Die geplanten Massnahmen beinhalten einen Innenlift im Foyer, welcher vom Untergeschoss ins erste Obergeschoss verläuft.
Zudem müssen die WC-Zugänge angepasst und das Trauzimmer vom Altbau in den Anbau verlegt werden.
Zugang zum Traulokal braucht mehr Aufwand
Dazu kommen Anpassungen am Fluchtwegkonzept im Brandfall, Schallisolationen und der Klimatisierung des Traulokals.
Die Kostenschätzung bedingt einen Kredit von 425’000 Franken. Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2023 der Vorlage zuzustimmen.
Am deutlichsten kommen die Beanstandungen beim Zugang zum Traulokal im ersten Obergeschoss des Altbaus zum Ausdruck.
Der Gemeinderat geht davon aus, dass die Verwaltung noch längere Zeit an den bisherigen Standorten arbeiten muss. Deshalb will er nun die Mängel verbessern.
Mögliche Zusatzkosten wegen notwendiger Zugänglichkeit
Die Aufwendungen von 425’000 Franken für die geplanten Massnahmen sind höher, weil die Normen für behindertengerechtes Bauen – beispielsweise im Brandschutz – höhere Anforderungen stellen.
Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz müssen öffentlich zugängliche Bauten für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.
Gemäss gängiger Praxis gelten Massnahmen zur besseren Zugänglichkeit im Rahmen von fünf Prozent der Gebäudeversicherungssumme als zumutbar.
Die geschätzten Ausgaben erreichen einen Wert von 5,8 Prozent und liegen somit im gesetzlichen Rahmen.
Bei Zustimmung folgt die Umsetzung bis Jahresende
Der Gemeinderat ist überzeugt, der Gemeindeversammlung die betrieblich und finanziell sinnvollste Sanierungsvariante vorzuschlagen.
Auslöser ist zwar das beanstandete Trauzimmer. Die Lösung garantiert aber, dass alle publikumsintensiven Dienstleistungen in der Verwaltung barrierefrei zugänglich sind.
Davon profitiert die gesamte Bevölkerung, insbesondere auch betagte Menschen.
Nach der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung werden die Massnahmen bis Ende Jahr 2023 umgesetzt.