Sanierung des Geschiebesammler am Luppmenweiher bei Hittnau
Wie die Gemeine Hittnau mitteilt, wurde ein Kredit für die Geschiebesanierung des Unteren Luppmenweihers bewillig.
Der Luppmenweiher untersteht dem Stauanlagengesetz (StAG) und der kantonalen Aufsicht.
Aufgrund einer Sanierungsverfügung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich (AWEL) ist die Gemeinde als Eigentümer verpflichtet, die Auflagen in der Verfügung umsetzen.
Bei der Sanierungsverfügung geht es um einen nicht funktionierenden Geschiebesammler.
Geschiebesammler soll Hochwasserschäden verringern
Der Gemeinderat hat für die Erarbeitung einer Studie zur Geschiebesanierung einen entsprechenden Kredit genehmigt.
Geschiebesammler halten in Bächen Kies, Steine und Schwemmmaterial zurück, um Hochwasserschäden in Siedlungen und an Infrastrukturbauten wie Brücken und Durchlässe zu verringern.
Sie halten Geschiebe bereits bei kleinen Hochwassern zurück, die schadlos abgeführt werden können.
Ein Kredit zur Sanierung wurde gutgeheissen
Da die Geschiebesammler es nicht nur marode und brüchig sind, sondern auch mit Geschiebe gefüllt, müssen diese entleert und saniert werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 die Vergabe der Ingenieurarbeiten an die Firma Basler & Hofmann AG, Esslingen, gutgeheissen und einen Kredit von 20'000 Franken (inklusive Mehrwertsteuer) für die Erarbeitung einer Studie über die Geschiebesanierung des Unteren Luppmenweihers bewilligt.
Das Variantenstudium wird im Anschluss dem AWEL – und bei Bedarf dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) – zur Prüfung vorgelegt.
Nach der Genehmigung der Prüfung wird ein entsprechendes Vorprojekt ausgearbeitet. Die Genehmigung eines Vorprojektes wird dem Gemeinderat noch in diesem Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt.