Wie die Gemeinde Hersberg informiert, gilt die Brut- und Setzzeit der Tiere vom 1. April bis 31. Juli 2022. In dieser Zeit dürfen Hunde nicht frei herumlaufen.
Eines der neuen Wohnquartiere der Gemeinde Giebenach.
Eines der neuen Wohnquartiere der Gemeinde Giebenach. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld. Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vögel, Rehkitze und Junghasen. Vom 1. April bis 31. Juli 2022 gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.

Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll auf störende Aktivitäten in sensiblen Bereichen insbesondere während der Dämmerung und in der Nacht möglichst verzichtet werden. Aber nicht nur die Tiere brauchen Schutz: Die jungen Blumen, Kräuter und Bäumchen, die neben den Wegen spriessen, sind sehr trittempfindlich.

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass einige Hundehalter ihre Hunde trotzdem in der Nähe des Waldrandes freilaufen lassen. Dies führt zu einer Gefährdung der Wildtiere (oftmals Rehe), da sich diese gelegentlich ausserhalb des Waldes bewegen. Sehr oft handelt es sich dabei um auswärtige Personen, welche sich nicht an die Vorschriften halten.

Die überwiegende Mehrheit der Hundebesitzer ist aber verantwortungsvoll und hält sich an diese Bestimmung. Die Waldbesucher werden deshalb gebeten, auf den Wegen zu bleiben, Waldränder zu meiden und die Dämmerungs- und Nachtzeiten den Tieren im Wald zu überlassen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Kulturland zu schonen ist und Hundekot auf fremdem Areal aufgenommen werden muss.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Hersberg