März 2025: Füllinsdorf kündigt Aufhebung von Urnengräbern an
Wie die Gemeinde Füllinsdorf schreibt, haben Angehörige noch bis Ende Februar 2025 Zeit, Gegenstände von den betroffenen Urnennischengräbern abzuräumen.
Gemäss dem Reglement über das Bestattungswesen und den Friedhof vom 3. April 2003 der Gemeinde Füllinsdorf teilt die Gemeinde den Einwohnern mit, dass ab März 2025 mehrere Urnennischengräber aufgehoben werden.
Konkret handelt es sich um die Gräber mit den Nummern 938, 941, 942, 944, 948, 949, 963, 964, 976, 986, 997, 1000, 1009, 1013, 1016, 1018, 1026, 1028, 1030, 1037, 1039, 1040, 1043, 1052, 1058, 1059, 1061, 1067, 1071, 1081, 1091, 1092, 1097, 1100, 1105, 1106, 1115, 1117, 1122, 1123, 1124, 1125 und 1126.
Abräumfrist ist Ende Februar 2025
Die Angehörigen werden gebeten, die Gestecke, Blumen und Pflanzen bis Ende Februar 2025 abzuräumen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist werden die Nischen von der Gemeinde abgeräumt.
Sie kann über alles, was von den Hinterbliebenen nicht entfernt worden ist, frei verfügen. Bei Rückfragen steht Ihnen die Bauverwaltung Füllinsdorf telefonisch gerne zur Verfügung.
Auf der Gemeindewebseite ist unter der Dienstleistung «Friedhofunterhalt / Beerdigungen» ein Plan aufgeschaltet, auf dem die entsprechende Urnennischenwand mittels Pfeils gekennzeichnet ist.