Pratteln führt Holzfeuerungskontrolle für Heizungen ein
Ab Februar 2025 gilt in Pratteln die neue Kontrollpflicht für Holzfeuerungsanlagen. Die Emissionen werden alle vier Jahre durch Fachbetriebe gemessen.
![Die Gemeindeverwaltung Pratteln an der Grossmattstrasse.](https://c.nau.ch/i/vzLKX/900/die-gemeindeverwaltung-pratteln-an-der-grossmattstrasse.jpg)
Wie die Gemeinde Pratteln mitteilt, werden ab Anfang Februar 2025 Eigentümer einer Holzfeuerungsanlage schriftlich über die Messpflicht ihrer Anlage informiert und aufgefordert, die Kontrolle durch einen zugelassenen Fachbetrieb durchführen zu lassen.
Gemäss Luftreinhalte-Verordnung des Bundes (LVR) müssen bei Zentral-Heizungen für Holzbrennstoffe (Stückholzkessel, Hackschnitzel, Pelletkessel) mit einer Feuerungswärmeleistung unter 70 Kilowatt alle vier Jahre die Emissionen von Kohlenmonoxid gemessen werden.
Holz-Einzelöfen, dazu zählen Schwedenöfen, Cheminées, Holzherde oder Kachel/Speicheröfen, sind von der Messpflicht ausgenommen, müssen jedoch visuell kontrolliert werden.
Die visuelle Kontrolle ist verbunden mit der Information und Beratung zur optimalen Nutzung der Feuerungen. Sie findet abhängig von der Benutzungsdauer alle zwei oder vier Jahre statt.
GFK übernimmt Koordination
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft (GFK) für die Koordination der Holzfeuerungskontrollen zu beauftragen. Die Geschäftsstelle wird durch den Verband «Feuerungskontrolle Basel-Stadt und Basel-Landschaft» betrieben.
Die Feuerungskontrolle Basel-Landschaft wird die Eigentümer der Holzfeuerungsanlagen schriftlich über die neue Kontrollpflicht und den Ablauf der Kontrolle informieren.