Abstimmung

Rüti ZH: Juristische Prüfung nach Absage der GWR-Abstimmung

Wie die Gemeinde Rüti meldet, werden nach der Absage der Urnenabstimmung über eine Umwandlung der Rechtsform Fachleute zur Überprüfung der Vorgänge beauftragt.

Die Gemeindeverwaltung Rüti (ZH).
Die Gemeindeverwaltung Rüti (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Eine Stellungnahme der Firma, die das Projekt begleitete, die Gemeindewerke Rüti (GWR) in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, ist in der Zwischenzeit eingetroffen.

Diese Firma hatte die Gemeindewerke insbesondere beim Erstellen der Abstimmungsvorlage unterstützt.

Gemeinderat beurteilt im Oktober 2024 Lage neu

Der Gemeinderat ist daran, diese Stellungnahme nun eingehend zu prüfen. Um diese beurteilen zu können, ist eine unabhängige Analyse durch Experten nötig, so der Gemeinderat.

Deshalb hat er eine juristische Überprüfung in Auftrag gegeben. Sie wird in den kommenden Wochen durchgeführt.

Voraussichtlich im Oktober wertet der Gemeinderat die Ergebnisse aus, beurteilt die Lage neu und beschliesst das weitere Vorgehen.

Im Herbst ist auch geplant, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse zu informieren.

Zwei Mängel in der Vorlage

Die Urnenabstimmung vom 9. Juni über die Umwandlung der Rechtsform der Gemeindewerke war Ende April abgesagt worden, weil die Vorlage zwei wesentliche formale Mängel aufwies.

Der Gemeinderat legte damals und auch heute grossen Wert darauf, den Stimmberechtigten eine einwandfreie Vorlage zum Entscheid vorlegen zu können.

Bei den beiden Mängeln, die zur Entscheidung geführt hatten, die Urnenabstimmung abzusagen, handelt es sich um unpräzise Regelungen zur finanziellen Liquidität einer künftigen GWR AG sowie um Rechtsgrundlagen zur Übertragung von Gemeinde-Liegenschaften an die Gemeindewerke.

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