Trainingshalle Lakers: Stellungnahme zur Abstimmungsbeschwerde

Der Stadtrat nimmt Stellung zur Abstimmungsbeschwerde von Max Rechsteiner zuhanden der zweiten Instanz, dem Verwaltungsgericht St. Gallen.

Das Stadthaus in Rapperswil-Jona.
Das Stadthaus in Rapperswil-Jona. - Nau.ch

Der Stadtrat hat eine Vernehmlassung zur Abstimmungsbeschwerde von Max Rechsteiner zuhanden der zweiten Instanz, dem Verwaltungsgericht St. Gallen, verabschiedet. Das Departement des Innern war auf die Beschwerde zum Bürgerversammlungsbeschluss betreffend die Trainingshalle der Lakers im Grünfeld wegen Verfahrensmängeln nicht eingetreten und wies jene wegen Rechtswidrigkeit ab.

In der Folge zog der Beschwerdeführer seine Abstimmungsbeschwerde weiter an das Verwaltungsgericht. Der Stadtrat wurde eingeladen, zur Beschwerde und der Vernehmlassung des Departements des Innern Stellung zu nehmen.

Der Beschwerdeführer rügt erneut, dass das geplante Projekt gegen Grundlagenpapiere, den Richtplan und verschiedene Erlasse verstosse. Damit verkennt er nach wie vor, dass die Gewährung eines Kredits nicht die Gutheissung eines Projektes bedeutet.

Die Umsetzung erfolgt im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren. Dabei ist es zulässig, im Einzelfall von den wegleitenden Grundlagen abzuweichen oder diese im Einzelfall oder im Grundsatz anzupassen.

Der Stadtrat hat mehrfach erläutert, weshalb er den Standort im Grünfeld vorzieht. Der Beschluss der Bürgerversammlung ist nicht rechtswidrig. Das Departement des Innern führt im Entscheid vom 24. August 2020 zudem aus, dass anlässlich der Bürgerversammlung die Ausgabe bzw. der Kredit im korrekten Verfahren beschlossen wurde.

Zusammenfassend bringt der Beschwerdeführer aus Sicht der Stadt nichts vor, das Anlass gäbe, vom Entscheid des Departements des Innern abzuweichen. Der Stadtrat bedauert es ausserordentlich, dass auf dieser dünnen Basis die Realisierung der Trainingshallen weiterhin verzögert wird. Bereits heute müssen viele Kinder und Jugendliche auf Trainingsstunden verzichten oder auf fast unzumutbare Randstunden, zum Teil auch in anderen Gemeinden, ausweichen.

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