Wie die Gemeinde Nebikon informiert, wird bei Nutzung des Online-Bankings oder Yellownets gebeten, die eingegebene Referenz-Nummer zu kontrollieren.
Das Gemeindehaus Nebikon.
Das Gemeindehaus Nebikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Immer wieder muss festgestellt werden, dass Zahlungen, welche im Online-Bankingverfahren und im Yellownet ausgelöst werden, eine falsche Referenz-Nummer aufweisen.

Für jede einzelne, dem Steueramt nicht bekannte Zahlung muss bei der Post ein Nachforschungsbegehren gestellt werden, was sehr zeitaufwendig und kostspielig ist.

Die Kosten dafür belaufen sich gemäss Tarifverordnung der Post auf pauschal 30 Franken pro Fall. Diese Gebühren werden entsprechend weiterverrechnet.

Alle steuerpflichtigen Personen, welche die Dienste des Online-Bankings oder Yellownets nützen, werden gebeten, vor dem Auslösen der Zahlung jeweils die eingegebene Referenz-Nummer zu kontrollieren.

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