Absolutes Feuerwerksverbot in Dürrenäsch erlassen
Wie die Gemeinde Dürrenäsch berichtet, gilt aufgrund der Trockenheit und der erhöhten Brandgefahr auch am 1. August 2022 ein absolutes Feuerwerksverbot.
Die Bundesfeier der Gemeinden Dürrenäsch und Leutwil, organisiert durch den Verkehrs- und Verschönerungsverein Dürrenäsch, findet traditionell am 1. August 2022 auf dem Chnübel statt; Festwirtschaft ab 18 Uhr, Feier ab 20.15 Uhr.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der dadurch erhöhten Brandgefahr wird aus Sicherheitsgründen auf das diesjährige Höhenfeuer verzichtet. Zudem gilt ein absolutes Feuerwerksverbot.
Die Infrastruktur wird gleichzeitig am Sonntag, 31. Juli 2022, für den Festgottesdienst der reformierten Kirchgemeinde Leutwil-Dürrenäsch mit anschliessendem Mittagessen genutzt.