Die Zufahrt zum Waldhaus in Leimbach AG ist begrenzt
Wie die Gemeinde Leimbach AG berichtet, ist die Zufahrt zum Waldhaus nur mit Bewilligung des Gemeinderates möglich.
Der Gemeinderat weist die Bevölkerung darauf hin, dass die Zufahrt zum Waldhaus nur noch mit Bewilligung des Gemeinderates gestattet ist.
Das Zusatzschild bei der Fahrverbotstafel an der Seebergstrasse, Parzelle 360, wurde ersetzt.
Die Verkehrsanordnung wurde ordnungsgemäss im Wynentaler-Blatt und im Amtsblatt publiziert. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, sich an das Fahrverbot zu halten. Die Regionalpolizei wird regelmässige Kontrollen durchführen und nötigenfalls büssen.