Menziken erinnert an das Zurückschneiden von Bepflanzungen
Wie die Gemeinde Menziken meldet, sollen Bäume, Hecken und Sträucher, welche in den Strassenraum hinausragen, bis zum 30. Juni 2024 zurückgeschnitten werden.
Bäume, Hecken und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr.
In das Lichtraumprofil ragende Bäume und Sträucher müssen regelmässig durch die Liegenschaftsbesitzer zurückgeschnitten werden.
Verkehrssignale, Strassenschilder und Strassenbeleuchtungen dürfen nie verdeckt sein.
Sichtzonen müssen freigehalten werden
Die Sichtzonen bei Ausfahrten in öffentliche Strassen sind stets freizuhalten.
Diese betragen vom Strassenrand 60 Zentimeter, bei Fahrbahnen haben sie eine Mindesthöhe von 4,50 Meter und bei Gehwegen/Trottoirs eine Mindesthöhe von 2,50 Meter.
Bäume, Hecken und Sträucher, welche bis 30. Juni 2024 nicht zurückgeschnitten sind, werden auf Kosten der Besitzer zurückgeschnitten.