Menziken: Fristerstreckung der Steuererklärung 2022
Wie die Gemeinde Menziken informiert, müssen für Fristerstreckungen der Steuererklärung 2022 bis zum 30. Juni 2023 keine Gesuche gestellt werden.
Die Steuererklärung 2022 ist für unselbstständige Erwerbende bis zum 31. März 2023 und für selbstständige Erwerbende bis zum 30. Juni 2023 einzureichen.
Kann die Steuererklärung nicht innerhalb dieser Frist eingereicht werden, kann eine Fristerstreckung beantragt werden.
Die Voraussetzung für eine Fristerstreckung ist, dass man die Steuererklärung für die aktuelle Steuerperiode (Steuerjahr 2022) erhalten hat.
Da vor dem 30. Juni 2023 keine Mahnungen erfolgen, müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2023 keine Gesuche gestellt werden.