Baselbiet: Sexuelle Belästigung? Asyl-Betreuer freigesprochen

Gerrit Fredrich
Gerrit Fredrich

Birseck,

In Reinach soll ein Asyl-Betreuer Minderjährige sexuell angegangen haben. Die Staatsanwaltschaft konnte keine Beweise für die Anschuldigung liefern.

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Das Baselbieter Strafgericht. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Reinach soll ein Asyl-Betreuer Minderjährige sexuell angegangen haben.
  • Die Staatsanwaltschaft konnte keine Beweise für die Anschuldigung liefern.
  • Das Baselbieter Strafgericht hat daraufhin den Betreuer freigesprochen.

Im Bundesasylzentrum in Reinach wurde einem Betreuer von unbegleiteten, minderjährigen Asylsuchenden (UMA) vorgeworfen, zwei Nordafrikaner sexuell belästigt zu haben. Für diese Vorwürfe konnten keine Beweise gefunden werden. Deshalb sprach das Baselbieter Strafgericht den Betreuer frei.

Wie die «Basler Zeitung» berichtet, pflegten Betreuer und die beiden Nordafrikaner einen sehr lockeren und spassigen Umgang. Dieser Spass endete wohl abrupt, als die jungen Marokkaner die angeblich wahre Motivation entdeckt hatten. Er soll aus sexuellen Motiven gehandelt haben.

Betreuer wollte für gute Stimmung und Ordnung sorgen

Gegenüber der Baselbieter Staatsanwaltschaft berichteten die zwei Minderjährigen ihre Erfahrungen. Der Betreuer soll dem 17-jährigen mindestens einmal an den Penis gefasst haben. Den jüngeren, 15-jährigen habe unter anderem nach der Grösse seines Glieds befragt.

Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe vor Gericht allerdings entschieden. Weder verspüre er sexuelle Neigungen zu Männern oder Minderjährigen, noch habe er den Körperkontakt mit den Jungs gesucht. Er habe lediglich für gute Stimmung gesorgt und dafür, dass sich die Asylsuchenden trotzdem an die Regeln im Haus hielten.

Aussagen unglaubwürdig und widersprüchlich

Der Richter befindet die Aussagen der jungen Marokkaner in den Einvernahmen als undetailliert, widersprüchlich und wenig glaubwürdig. Eine im Asylheim beschäftigte Dolmetscherin habe zudem berichtet, dass die beiden ihrem Betreuer offenbar das Portemonnaie stahlen.

Beweise für ihre Vorwürfe habe die Staatsanwaltschaft jedenfalls nicht liefern können. Folgerichtig sprach der Richter den Angeklagten mangels Beweise in allen Punkten frei.

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