Pfeffingen führt die Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen durch
Ab Ende Oktober 2021 veranlasst Pfeffingen die Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen, die alle zwei Jahre durchgeführt wird.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen wird durch den von der Gemeinde Pfeffingen beauftragten amtlichen Feuerungskontrolleur, Herr Daniel Abt, durchgeführt. In den nächsten Tagen wird Herr Abt die betroffenen Liegenschaftsbesitzer (grundsätzlich alle Liegenschaften östlich der Hauptstrasse) schriftlich über die bevorstehende Kontrolle (ab Ende Oktober 2021) der Kontrollperiode 2021/2022 orientieren.
Die Gebühren werden bar bezahlt
Die zu erhebende Gebühr beträgt für Anlagen mit Einstufenbrenner 88.05 Franken und für jede weitere Stufe 33.60 Franken. Sofern die Messung durch einen autorisierten Servicefirma-Fachmann erfolgt, beträgt die Gebühr für die Bearbeitung der offiziellen Feuerungskontroll-Rapporte 47.35 Franken. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Über allfällige weitere Gebühren gibt die Gebührenordnung Auskunft.
Die Gebühr ist grundsätzlich anlässlich der Kontrolle gegen Quittung in bar zu bezahlen. Gegen einen Zuschlag von 10.50 Franken kann auch die Zustellung einer Rechnung verlangt werden. Es wird gebeten, die Liegenschaftseigentümer sowie allfällige Mieter von Liegenschaften, dem Feuerungskontrolleur, Herrn Daniel Abt, den Zugang zu den Heizungsanlagen zu ermöglichen.
Die Kontrolle findet alle zwei Jahre statt
Die Kontrolle der Ölfeuerungsanlagen wird nur alle zwei Jahre durchgeführt. Aufgrund einer Änderung der eidgenössischen Luftreinhalteverordnung sind Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 1 MW neu alle vier Jahre zu messen. Bei zu hohen Grenzwerten muss nach den Vorschriften des Bundes und des Kantons sowie aufgrund des von der Gemeindeversammlung genehmigten Reglements die Sanierung der Anlage verfügt werden.