Trottoirüberfahrten in Reinach vereinfachen Verkehrsführung
Wie die Gemeinde Reinach BL berichtet, sind Trottoirüberfahrten besonders für Personen mit Fahr- und Gehhilfen förderlich. Der Rechsvortritt ist aufgehoben.

An den Kreuzungen Stockackerstrasse/Mausackerweg und Fleischbachstrasse/Oerinstrasse sind neu sogenannte Trottoirüberfahrten zu finden.
Eine Trottoirüberfahrt ist ein Trottoir, das ohne Unterbruch über eine einmündende Strasse führt. Das heisst, dass kein Trottoirende mit Absatz zu finden ist und die Strasse bodeneben überquert werden kann.
Solche Überfahrten sind somit auch ein Vorteil für Personen mit Fahr- und Gehhilfen.
Bei Trottoirüberfahrten gilt: Wer zu Fuss oder mit einer Fahr- respektive Gehhilfe unterwegs ist, hat Vortritt und der Rechtsvortritt ist aufgehoben.