Wie die Gemeinde Dozwil berichtet, bitte sie ihre Einwohner darum, während der gesamten Vegetationszeit das Wachstum ihrer Bäume und Pflanzen zu kontrollieren.
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild)
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof
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Überragende Äste im Fahrbahnbereich der Strassen sind auf eine lichte Höhe von 4,5 Meter, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2,5 Meter zu stutzen.

Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen sind so zurückzuschneiden, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen.

Masse sind gesetzlich festgelegt

Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Mauern, Einfriedungen, Böschungen sowie Pflanzungen einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen höchstens 80 Zentimeter ab Strassenhöhe erreichen.

Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von 60 Zentimeter zur Strassen- oder Weggrenze einhalten.

Bei Neupflanzungen müssen hochstämmige Bäume einen Stockabstand von zwei Metern zur Strassen- und Weggrenze einhalten.

Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 Zentimetern Höhe haben zur Strassengrenze als Abstand die halbe Höhe, mindestens jedoch 90 Zentimeter einzuhalten.

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