Kesswil

Grabräumung auf dem Friedhof Kesswil steht bevor

Wie die Gemeinde Kesswil informiert, ist die Ruhefrist von Gräbern Nummer 27 bis Nummer 39 nach 20 Jahren abgelaufen.

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Ein Kreuz auf einem Grab. (Symbolbild) - dpa

Die Räumungsfrist für Gräber auf dem Friedhof Kesswil beträgt 20 Jahre. Diese Frist ist bei den Gräbern Nummer 27 bis Nummer 39 abgelaufen. Gemäss Reglement muss dies 6 Monate vor der Räumung bei den betreffenden Gräbern angezeigt werden.

Angehörige der genannten Verstorbenen werden mit diesem Schreiben persönlich informiert, soweit deren Adressen dem Bestattungsamt der Gemeinde Kesswil bekannt sind.

Wenn die Angehörige Pflanzen, Grabvasen et cetera behalten möchten, wird ihnen vom Bestattungsamt empfohlen, diese bis 31. März 2022 zu entfernen. Falls der Wunsch besteht, die Grabschrifttafel als Andenken zu behalten, können diese nach der Räumung, beim Einwohneramt abgeholt werden.

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