Goldach SG: Lenker missachtet Haltezeichen und verursacht Kollision
Auf dem Badiparkplatz in Goldach SG kam es am Samstag zu einem Unfall mit vier involvierten Männern, von denen niemand einen Führerausweis besass.

Am Samstag, kurz vor 10.10 Uhr, war die Kantonspolizei St. Gallen zu einem Unfall auf dem Badiparkplatz in Goldach gerufen worden. Passanten konnten beobachten, wie eine Gruppe von vier Männern auf dem Badiparkplatz an einem beschädigten Auto hantierte.
Die ausgerückte Polizeipatrouille musste feststellen, dass Beschädigungen am Auto zu Beschädigungen an einem Zaun passten. Mutmasslich war das Auto gegen den Zaun gefahren worden, wodurch ein Reifen beschädigt wurde.
Die vier anwesenden Männer wollten alle nicht für den Unfall verantwortlich gewesen sein und gaben an, lediglich den defekten Reifen zu wechseln.
Ihnen wurde klargemacht, dass das Auto im vorgefundenen Zustand nicht betriebssicher sei und sie deswegen und aufgrund fehlender Führerausweise das Fahrzeug nicht lenken dürften.
Der Lenker missachtete das Haltezeichen und fuhr über einen Fuss- und Veloweg
Nach dem Abzug der Polizeipatrouille setzte sich ein Mann aus der Gruppe ans Steuer des Fahrzeugs und lenkte das Auto vom Parkplatz.
Eine zivile Polizeipatrouille konnte die Fahrt beobachten und forderte das Fahrzeug mit der Leuchtmatrix «Stopp Polizei» zum Anhalten auf.
Der Autofahrer missachtete das Haltezeichen und fuhr über einen Fuss- und Veloweg, wobei das Auto gegen einen Begrenzungspfosten prallte.
Der 24-jährige Lenker leistete Widerstand und besitzt keinen Führerausweis
Erst nach einer Strecke von mehreren Kilometern musste der Fahrer das Auto wegen einer stehenden Kolonne auf der Thannäckerstrasse anhalten.
Der Fahrer, ein 24-jähriger Mann, konnte durch die Polizisten unter Leistung von passivem Widerstand aus dem Auto befördert werden.
Der Mann wurde als fahrunfähig eingestuft, weshalb die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen die Entnahme einer Blut- und Urinprobe verfügte.
Der Mann besitzt keinen Führerausweis. Das Auto wurde als nicht betriebssicher eingestuft. Der Mann wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht.