Revision der Ortsplanung Tübach

Gemeinde Tübach
Gemeinde Tübach

Rorschach,

Direkt betroffene Anstösser äusserten sich kritisch zur geplanten Einzonung im Gebiet «Im Grund» und ersuchten den Gemeinderat, auf die Einzonung zu verzichten.

Einzonung im Gebiet «Im Grund». - Gemeinde Tübach

Nachdem Ende 2019 die Vernehmlassung zur laufenden Ortsplanungsrevision stattgefunden hatte, befasste sich die Planungskommission mit den Eingaben, welche dann Anfang Februar 2020 beantwortet wurden. Kurze Zeit später hätte die öffentliche Auflage der überarbeiteten Rahmennutzungsplanung stattfinden sollen, was durch die Corona-Pandemie und der dadurch abgesagten Bürgerversammlung vorerst verzögert wurde.

Bereits im Rahmen der Vernehmlassung äusserten sich direkt betroffene Anstösser kritisch zur geplanten Einzonung im Gebiet «Im Grund» und ersuchten den Gemeinderat, auf diese Einzonung zu verzichten. Die Planungskommission hielt an der Absicht zur Erweiterung der Bauzone um rund 6‘400 m2 fest, da die heute nicht eingezonte Fläche (übriges Gemeindegebiet) einer Nutzung zugewiesen werden muss und dies entsprechend der langjährigen Richtplanung durch eine massvolle Erweiterung des Siedlungsgebietes erfolgen soll.

Anwohner des Gebietes «Im Grund» fordert, auf die Einzonung zu verzichten

Die Entwicklung und Bebauung des Gebietes dürfte aufgrund der Ausgangslage noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Dies zeigte sich auch bei Gesprächen mit den von der Einzonung betroffenen Grundeigentümern, da zur Überbauung zuerst gemeinsam ein Sondernutzungsplan erarbeitet werden müsste.

Mitte Juni reichte eine Interessengruppe (www.imgrund-tuebach.ch) bestehend aus Anwohnern des Gebietes «Im Grund» dem Gemeinderat eine Sammlung mit über 270 Unterschriften ein, um ihrem Anliegen nochmals zusätzlich Gewicht zu verleihen. Die IG fordert, auf die Einzonung sei zu verzichten.

Der Gemeinderat wird die Anliegen wiederholt prüfen und mit den öffentlichen Interessen einer sinnvollen und nachhaltigen Gemeindeentwicklung abwägen. Über das Ergebnis wird nach den Sommerferien informiert, ebenso über den Zeitpunkt der öffentlichen Auflage von Zonenplan und Baureglement.

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