Tübach – Brieflich wählen ohne das Haus zu verlassen
Wer brieflich wählen möchte, aber den Gang zum Briefkasten nicht antreten kann oder will, hat die Möglichkeit, sich an das Netz Tübach zu wenden.

Am 19. März hat die Regierung des Kantons St.Gallen verschiedene Massnahmen beschlossen, um die ordnungsgemässe Durchführung des Urnengangs vom 19. April sicherzustellen und die Mitglieder der Stimmbüros vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Dazu gehört auch ein Verzicht auf die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe an der Urne.
Es gibt aber Personen, die ihre schriftliche Stimmabgabe nicht selber vornehmen können oder wollen, etwa weil sie zu einer Risikogruppe gehören und den Gang zum Briefkasten nicht antreten wollen. Die Gemeinderatskanzlei bittet jene Personen, sich für den Botengang der brieflichen Stimmabgabe beim Tübacher Netzwerk (Tel. 071 841 89 68 oder [email protected]) Hilfe zu holen.