Aargauer Parlament will Gewinnsteuern für Unternehmen senken
Im Kanton Aargau soll die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen von derzeit 18,6 Prozent auf 15,1 Prozent gesenkt werden. Das hat die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rates beschlossen. Die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien sollen erhöht werden. Das letzte Wort steht noch aus.
Nach einer hitzigen Debatte hiess der Grosse Rat am Dienstag in Spreitenbach die entsprechende, vom Regierungsrat ausgearbeitete Revision des Steuergesetzes mit 91 zu 41 Stimmen gut.
Das Parlament wird die Vorlage ein zweites Mal beraten, und das Volk wird voraussichtlich im kommenden Jahr in einer Abstimmung das letzte Wort haben. Der Antrag der EVP, über die Steuersenkung für Unternehmen und die Erhöhung der Abzüge getrennt abzustimmen, fand im Parlament keine Mehrheit.
Die Positionen zur Steuergesetzrevision mit Ausfällen von bis zu 220 Millionen Franken waren längst gemacht, und neue Argumente waren im Parlament daher nicht zu hören. SVP, FDP, Mitte und GLP stellten sich hinter die Revision. Nicht nur Unternehmen würden profitieren, sondern alle Steuerzahlenden. Der Aargau verfüge über den dritthöchsten Steueransatz für Unternehmen, hiess es.
SP, Grüne und EVP warnten vor den Einnahmeausfällen. Kein KMU werde profitieren. Die grossen Mindererträge beim Kanton und in den Gemeinden würden Spuren hinterlassen. Es komme zu einem Abbau oder zu Steuererhöhungen in den Gemeinden. Es handle sich um «die falsche Massnahme zum falschen Zeitpunkt», betonten die Grünen. Sie unterlagen mit dem Antrag, die Vorlage nicht zu behandeln.
Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte) sagte, die Attraktivität des Wirtschafts- und Wohnkantons Aargau solle weiter gestärkt werden. Die Steuerausfälle seien «erträglich». Die Vorlage des Regierungsrats sei «ausgewogen».
Konkret soll die Gesamtsteuerbelastung für juristische Personen mit einem Gewinn ab 250'000 Franken von 18,6 Prozent auf 15,1 Prozent gesenkt werden. Die Senkung soll ab 2022 gestaffelt in drei Etappen in Kraft treten.
Gleichzeitig sollen für natürliche Personen die Abzüge für die Krankenversicherung und die Sparkapitalzinsen erhöht werden: für verheiratete Personen von 4000 Franken auf 6000 Franken, für Singles von 2000 Franken auf 3000 Franken. Die Ansätze wurden seit 20 Jahren nicht mehr erhöht.
Alleinstehende mit einem steuerbaren Einkommen von 50'000 Franken würden 128 Franken weniger bezahlen, bei einem Einkommen von 100'000 Franken 203 Franken. Für Verheiratete würden die Reduktionen 248 Franken beziehungsweise 364 Franken betragen.
Die Gewinnsteuertarifsenkung wird gemäss Prognosen des Regierungsrats zu Mindereinnahmen des Kantons von 30 Millionen Franken im Jahr 2022 bis 90 Millionen Franken im Jahr 2024 führen. Die Gemeinden werden mit Mindereinnahmen von 14 Millionen Franken im Jahr 2022 bis 42 Millionen Franken im Jahr 2024 zu rechnen haben.
Die Erhöhung der Pauschalabzüge wird zu Mindereinnahmen beim Kanton von 46 Millionen Franken und bei den Gemeinden von 42 Millionen Franken führen.