Alpnach

Alpnach reicht Beschwerde gegen Verlegung von Leitung ein

Gemeinde Alpnach
Gemeinde Alpnach

Obwalden,

Wie die Gemeinde Alpnach angibt, hat sie gegen die Plangenehmigung für die Verlegung der 50-Kilovolt-Leitung zwischen Giswil und Alpnach Beschwerde eingereicht.

Dorfzentrum Alpnach.
Dorfzentrum Alpnach. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Centralschweizerische Kraftwerke AG CKW hat im Jahr 2018 beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat das Projekt betreffend die 50-Kilovolt-Leitung zwischen den Unterwerken Giswil und Alpnach, Teilverkabelung zwischen Mast 87 bis 89 und Leitungsabbruch Strang Giswil-Horw sowie Strang Giswil-Alpnach, zur Plangenehmigung eingereicht.

Im Auftrag des Eidgenössischen Starkstrominspektorates hat das Hoch- und Tiefbauamt Obwalden, Abteilung Hochbau und Energie, die Gesuchsunterlagen vom 18. Mai 2018 bis zum 17. Juni 2018 bei der Einwohnergemeinde Alpnach öffentlich aufgelegt.

Gegen die Plangenehmigung betreffend die 50-Kilovolt-Leitung hat der Gemeinderat beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat fristgerecht Einsprache erhoben mit der Forderung, die Kabel seien im Siedlungsgebiet gänzlich in den Boden zu verlegen.

In den Jahren 2019 bis 2022 erfolgten verschiedene Besprechungen sowie auch eine Einspracheverhandlung, welche jedoch zu keiner definitiven Einigung führten.

Hochspannungsleitung durch das Elektrizitätswerk Obwalden übernommen

2022 wurde die Hochspannungsleitung durch das Elektrizitätswerk Obwalden EWO übernommen und fungiert somit auch als Projekt-Gesuchstellerin.

Das EWO wie auch die Gemeinde sind der Meinung, dass eine einvernehmliche Lösung auf Basis einer Erdverlegung anzustreben und möglich ist.

Eine entsprechende Absichtserklärung wurde deshalb beidseits im April 2023 unterzeichnet.

Mit Schreiben vom 26. Mai 2023 stellte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Uvek die Plangenehmigungsverfügung der Gemeinde Alpnach als Einsprecherin zu.

Natur- und Landschaftsschutzbegründungen wurden nicht genügend gewichtet

Die eingereichten Einsprachen, unter anderen auch diejenige der Gemeinde Alpnach, wurden dabei weitgehend abgewiesen und die Plangenehmigungsverfügung (Baubewilligung) wurde erteilt.

Der Gemeinderat hat die Verfügung analysiert und ist zum Schluss gelangt, dass die raumplanerischen sowie Natur- und Landschaftsschutzbegründungen der Einwohnergemeinde Alpnach aus Sicht des Gemeinderates nicht genügend gewichtet wurden.

Der Gemeinderat hat die Verfügung analysiert und ist zum Schluss gelangt, dass die raumplanerischen sowie Natur- und Landschaftsschutzbegründungen der Einwohnergemeinde Alpnach aus Sicht des Gemeinderates nicht genügend gewichtet wurden.

In der Folge hat der Gemeinderat gegen die Plangenehmigungsverfügung fristgerecht Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

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