Obwalden

Alpnacher Projekt Vollanschluss N8 macht Fortschritte

Gemeinde Alpnach
Gemeinde Alpnach

Obwalden,

Mit dem Vollanschluss Alpnach Süd soll der Dorfkern Alpnach vom Durchgangsverkehr entlasten und die Ortsdurchfahrt siedlungsverträglich gestaltet werden.

Gemeindehaus Alpnach.
Gemeindehaus Alpnach. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Alpnach mitteilt, beschäftigt das Thema Vollanschluss N8 die Einwohnergemeinde Alpnach seit langer Zeit.

Die Stimmbevölkerung hat 2018 und 2022 bereits Objekt- und Zusatzkredite im Betrage von insgesamt 1,4 Millionen Franken mit jeweils grosser Mehrheit genehmigt und damit seinen Willen zur Realisierung des Vollanschlusses und der damit beabsichtigten Entlastung des Dorfes vom Durchgangsverkehr zum Ausdruck gebracht.

Mit dem Gesamtprojekt Vollanschluss Alpnach Süd wollen Bund und Kanton den Dorfkern Alpnach vom Durchgangsverkehr entlasten und die Ortsdurchfahrt siedlungsverträglich gestalten. Es umfasst vier Teilprojekte.

Halbanschluss Alpnach Süd soll zum Vollanschluss werden

Das Teilprojekt N8/Vollanschluss Alpnach Süd beinhaltet im Wesentlichen den Ausbau des bestehenden Halbanschlusses Alpnach Süd zu einem Vollanschluss inklusive Lärmschutzmassnahmen Hofmättelistrasse (lärmarmer Deckbelag) und Lärmschutzwand Chilcherli. Die Projektträgerschaft liegt beim Bund (ASTRA).

In diesem Zusammenhang erteilte das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 10. April 2019 die Plangenehmigung, welche nach einem Rechtsmittelverfahren vor Bundesverwaltungsgericht am 17. Juni 2020 in Rechtskraft erwuchs.

Das Bundesverwaltungsgericht verwies die Einsprecher mit ihrer Forderung nach Verkehrssicherheitsmassnahmen auf der Hofmättelistrasse auf das kantonale Strassenplanverfahren.

Grossteil des Durchgangsverkehrs soll umgelagert werden

Das Projekt Vollanschluss wird ergänzt mit dem Teilprojekt «Unterhalts- und flankierende Massnahmen Brünigstrasse», welches Massnahmen für die Dorfdurchfahrt auf der Brünigstrasse inklusive Belags- und Lärmsanierung umfasst.

Mit der Erhöhung des Durchfahrtswiderstands soll mindestens 50 Prozent des Durchgangsverkehrs via Hofmättelistrasse auf die Nationalstrasse umgelagert werden.

Im Weiteren wird der Vollanschluss mit dem Teilprojekt «Kreisel Industrie» unterstützt. Mit dem Kreisel Industrie wird die Leistungsfähigkeit des Knotens Hofmätteli-/Industriestrasse auf die grössere Verkehrsbelastung ausgelegt und die Sicherheit für Fussgänger verbessert. Die Projektträgerschaft der beiden Teilprojekte liegt beim Kanton Obwalden.

Verkehrssicherheit muss verbessert werden

Die Umlagerung des Durchgangsverkehrs aus dem Dorfkern Alpnach via Hofmättelistrasse auf die Nationalstrasse führt zu einer stark vergrösserten Verkehrsbelastung auf der Hofmättelistrasse.

Die Einspracheverhandlungen nach der Planauflage der beiden kantonalen Teilprojekte «Unterhalts- und flankierende Massnahmen Brünigstrasse» sowie «Kreisel Industrie» haben gezeigt, dass auf der Hofmättelistrasse – wegen des in Zukunft zu erwartenden erhöhten Verkehrsaufkommens – die Verkehrssicherheit verbessert werden muss.

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie entwickelte das Tiefbauamt Obwalden in Zusammenarbeit mit der Einwohnergemeinde Alpnach Lösungsansätze für Verkehrssicherheitsmassnahmen, die den Geboten der Verhältnismässigkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen. Mit den Einsprechern konnte eine Einigung erzielt werden.

Der Regierungsrat hat daher am 29. Oktober 2024 ergänzende Massnahmen für die Verkehrssicherheit an der Hofmättelistrasse für die öffentliche Planauflage freigegeben. Die Planauflage erfolgt vom 29. November 2024 bis 13. Januar 2025 im Gemeindehaus Alpnach.

Stimmbürger entscheiden über Objektkredit

Als zwingende Randbedingung muss die ausreichende Leistungsfähigkeit zur Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs als Autobahnzubringer sichergestellt sein. Weiter muss die Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit jederzeit gewährleistet werden.

Der Verkehr wird phasenweise einspurig geführt und mit einer Lichtsignalanlage geregelt. Die zusätzlichen Verkehrssicherheitsmassnahmen führen zu Kosten von circa 1,74 Millionen Franken (inklusive Mehrwertsteuer). Davon trägt die Gemeinde Alpnach als Eigentümerin der Trottoirs, der Fussweganlagen, der Beleuchtung und der Hinterdorfstrasse einen Anteil von 420’000 Franken.

Der Gemeinderat hat in der Folge beschlossen, den Stimmbürgern einen entsprechenden Objektkredit zu beantragen. Der Gemeinderat empfiehlt die Genehmigung des beantragten Objektkredites, sodass das Projekt Vollanschluss weiter vorangetrieben und realisiert werden kann.

Die mit dem Objektkredit finanzierten Massnahmen dienen allen Verkehrsteilnehmenden und machen die Hofmättelistrasse für alle sicherer. Mit einer Ablehnung des Objektkredites würde die Realisierung des Vollanschlusses in Frage gestellt.

Abstimmung findet Anfang Februar 2025 statt

Die Abstimmung über die Vorlage findet am eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 9. Februar 2025 statt.

Die entsprechenden Abstimmungsunterlagen (Strassenbauprojekt vom 30. September 2024) sind vom 19. Dezember 2024, bis 7. Februar 2025, im Rahmen der Aktenauflage im Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 15, 6055 Alpnach Dorf, sowie auf der Webseite der Gemeinde einsehbar.

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