Geschädigte in Schwyzer Betrugsfall mit Finma-Beschwerde abgeblitzt
42 Geschädigte im grössten Schwyzer Betrugsfall um die Ipco Investment AG sind mit ihrer Schadenersatzforderung gegen die Finanzmarktaufsicht (Finma) abgeblitzt. Sie hatten deren Vorgängerbehörde Untätigkeit vorgeworfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall Ipco gilt als grösster Betrugsfall im Kanton Schwyz.
Das Unternehmen, das in Pfäffikon ansässig war, hat von 1997 bis 2004 von mehreren hundert Anlegern 125 Millionen Franken entgegengenommen, um in Devisen zu investieren. Das Geld wurde aber nie in diese Geschäfte investiert, sondern ins Ausland verschoben.
Am Prozess beteiligten sich 438 Privatkläger. 2016 wurde der Hauptbeschuldigte vom Schwyzer Kantonsgericht zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Bereits ein Jahr zuvor hatten sich mehrere Geschädigte ans Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) gewandt. Sie forderten Schadenersatz, weil die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) als Vorgängerin der Finma ihre Aufsichtspflicht verletzt und damit den Schaden mitverursacht habe.
Dies hat das EFD nun abgewiesen, wie aus einer Verfügung vom 1. Februar hervorgeht, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Die Geschädigten hatten geltend gemacht, die Behörden hätten bereits 2002 handeln müssen, als sie von der Schwyzer Kantonalbank über eine problematische rechtliche Situation der Ipco informiert wurden, und nicht erst 2005 im Zuge der Strafuntersuchung. Dies sei eine widerrechtliche Unterlassung der Aufsichtspflicht.
Dem widerspricht das EFD. Die Ipco habe als Devisenhändlerin nicht der Aufsicht der EBK unterstanden. Die EBK habe angemessen gehandelt, da die Hinweise eher auf Geldwäscherei schliessen liessen und nicht auf unbewilligte Effektenhändlertätigkeit. Darüber hinaus seien die Schadenersatzforderungen verjährt.
Bereits früher war eine andere Schadenersatzforderung für die geprellten Anleger gescheitert. Eine betroffene Schwyzer Firma klagte gegen jenes Unternehmen, das der Ipco ein ISO-Zertifikat ausgestellt hatte. Dieses belegte, dass diese über ein Qualitätsmanagement verfügte.
Das Bundesgericht wies die Klage ab. Anleger hätten allein aufgrund der Zertifizierung keine Garantie, dass getätigte Investitionen auch zurückgezahlt würden. Vielmehr seien dafür weitere Abklärungen notwendig. Besonders, wenn eine Rendite zwischen 20 und 30 Prozent in Aussicht gestellt werde.