Giswil ändert Reglement über das Halten von Hunden
Wie die Gemeinde Giswil mitteilt, hat der Gemeinderat einen Nachtrag zum Reglement über das Halten von Hunden und die Hundesteuer erlassen.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2023 einen Nachtrag zum Reglement über das Halten von Hunden und die Hundesteuer erlassen.
Mit dem Nachtrag werden einzelne Bestimmungen von Artikel vier (Leinenpflicht) des Reglements geändert.
Fakultatives Referendum
Der Nachtrag zum Reglement über das Halten von Hunden und die Hundesteuer unterliegt gemäss Artikel 87 der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist von 30 Tagen läuft am 12. Februar 2024 ab.
Die Referendumsvorlage liegt bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf und kann dort unentgeltlich bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.