Giswil genehmigt Kredit für Strassensanierung
Die Gemeindeversammlung genehmigte den für die Sanierung der Schwerzbachstrasse und der Grundstrasse erforderlichen Kredit von 1'100'000 Franken.
Die Schwerzbachstrasse und die Grundstrasse, im Abschnitt Verzweigung Industriestrasse bis Verzweigung Rüteli/Tschachen, entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Insbesondere ist ein Kreuzen aufgrund der geringen Strassenbreite schwierig. Die beiden Strassen sind daher zum Ausbau vorgesehen.
Dabei wird die Fahrbahn der Schwerzbachstrasse um 1,50 Meter (Fahrbahnbreite neu: 6,50 Meter) auf einer Länge von 350 Meter und jene der Grundstrasse ebenfalls um 1,50 Meter (Fahrbahnbreite neu: 5,50 Meter) auf einer Länge von 500 Meter verbreitert.
Weiter wird bei der Schwerzbachstrasse ein separater Fuss-/Radweg zum Zusammenschluss des bestehenden Fuss-/ Radweges entlang der Schwerzbachstrasse ab Verzweigung Industriestrasse mit dem bestehenden Radweg entlang der Grossteilerstrasse erstellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Schwerzbachstrasse beziehungsweise Grundstrasse bleibt unverändert bei 60 Kilometer pro Stunde.
Die Gemeindeversammlung genehmigte nach der Beantwortung von Fragen einzelner Stimmbürger durch den Gemeinderat - insbesondere betreffend den geplanten Grünstreifen und der Verminderung von Kulturland - den für die Sanierung und Verbreiterung der Schwerzbachstrasse und der Grundstrasse erforderlichen Kredit von 1'100'000Franken.