Wie die Gemeinde Giswil meldet, wurde für die Erarbeitung des Muster-BZR ein Fachgremium mit Vertretungen aus den Bauämtern aller Obwaldner Gemeinden gebildet.
Dorfzentrum Giswil.
Dorfzentrum Giswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Obwaldner Gemeinden haben gemeinsam ein Muster-Bau- und Zonenreglement (Muster-BZR) erarbeitet.

Dieses fördert die Harmonisierung der Bau- und Zonenreglemente der Gemeinden und bietet einen einheitlichen Rahmen für die Ablösung der im Jahr 2015 abgeschafften Nutzungsziffern.

Für die Erarbeitung des Muster-BZR wurde ein Fachgremium mit Vertretungen aus den Bauämtern aller Obwaldner Gemeinden sowie deren Ortsplanungsbüros gebildet.

Das Muster-BZR ist ein wichtiges Hilfsinstrument für die Weiterbearbeitung der Ortsplanungsrevisionen.

Die Gemeindeautonomie bleibt gewahrt

Es beinhaltet Ausführungsbestimmungen zu Themen, bei denen das revidierte, kantonale Baurecht den Gemeinden Regelungskompetenzen zuweist.

Eine einheitliche Struktur und teilweise gleichlautende Regelungen erleichtern den Planenden im Kanton das Arbeiten und vereinfacht die Zusammenarbeit unter den Gemeinde-Bauämtern.

Dank den individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten bleibt die Gemeindeautonomie gewahrt.

Das Muster-BZR inklusive Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln ist auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

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