Alpnach

Leerstehende Wohnungen in Alpnach werden statistisch erfasst

Gemeinde Alpnach
Gemeinde Alpnach

Obwalden,

Wie die Gemeinde Alpnach berichtet, sollen leerstehende Wohnungen bis spätestens Dienstag, 6. Juni 2023, gemeldet werden.

Kirche Alpnach.
Kirche Alpnach. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Weite Kreise der Wirtschaft, der Bauwirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch.

Die Mitarbeit an der Zählung ist für die Gemeinden sowie für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Zu erfassen sind Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni 2023 unbesetzt, aber bewohnbar und aktiv zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Nicht alle Wohnungen und Einfamilienhäuser werden erfasst

Nicht zu erfassen sind unbesetzte Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni 2023 bereits auf einen späteren Bezugstermin vermietet oder verkauft sind, weder zum Verkauf noch zur Vermietung ausgeschrieben sind und nicht für Wohnzwecke angeboten werden.

Ausserdem werden unbesetzte Wohnungen und Einfamilienhäuser nicht erfasst, die sich in Abbruch- oder Umbauobjekten befinden, die nicht fertig ausgebaut und somit noch nicht bezugsbereit sind sowie nur einem beschränkten Personenkreis vorbehalten sind.

Nicht zu erfassen sind unbesetzte Wohnungen und Einfamilienhäuser, die auch aus bau-, sanitätspolizeilichen oder richterlichen Gründen gesperrt sind und in der Regel für weniger als drei Monate vermietet werden (Ferienwohnungen und -häuser, möblierte Wohnungen).

Wohnungen sollen bis 6. Juni 2023 gemeldet werden

Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen, die eine oder mehrere zu zählende Wohnungen in der Gemeinde Alpnach besitzen, werden aufgefordert, diese bis spätestens Dienstag, 6. Juni 2023, zu melden.

Das Formular «Meldebogen Zählung Leerwohnungen 1. Juni 2023» kann auf der Webseite der Gemeinde im Online-Schalter heruntergeladen oder auch per E-Mail oder telefonisch bestellt werden.

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