Obwalden stimmt über Impfobligatorium ab
Gegen das revidierte Gesundheitsgesetz ist der Verein «Miär stand zäma», der die Unterschriften am Montag eingereicht hat. Für das Zustandekommen eines Referendums sind 100 Unterschriften nötig.
Der Kantonsrat hatte den Nachtrag zum Gesundheitsgesetz einstimmig gutgeheissen. Den umstrittenen Punkt, die Zukunft des Kantonsspitals, wurde ausgeklammert. Die Revision beschränkte sich so auf Anpassungen an das Bundesrecht.
Dass nun dennoch das Referendum ergriffen worden ist, liegt an einer Bestimmung zum Impfen. Demnach kann der Regierungsrat bei Katastrophen und anderen besonderen Vorkommnissen öffentliche Impfungen durchführen lassen und Impfungen für obligatorisch erklären.
Gemäss Medienberichten stösst sich der Verein am Impfobligatorium. Die Kompetenz, Impfungen für obligatorisch zu erklären, hat der Regierungsrat indes schon heute. Neu im Gesetz ist, dass er öffentliche Impfungen anordnen kann.