Neue Rechtslage: Ordonnanzwaffen dürfen nicht mehr über die Grenze

Die Schaffhauser Polizei weist Schützen darauf hin, dass Ordonnanzwaffen nicht mehr über deutsches Staatsgebiet mitgeführt werden dürfen.

Symbolbild Ordonnanzwaffe
Symbolbild Ordonnanzwaffe - Schaffhauser Polizei

Das Wichtigste in Kürze

  • Schützen dürfen Ordonnanzwaffen nicht mehr über die Deutsche Grenze mitführen.
  • Grund dafür ist eine neue Rechtslage, wie die Schaffhauser Polizei informierte.

In der Vergangenheit konnten, gestützt auf sogenannte Jahresdurchgangsscheine, über die staatsvertraglich bezeichneten Durchgangsstrecken, private Ordonnanzwaffen, insbesondere Sturmgewehr 90 und Sturmgewehr 57, über deutsches Staatsgebiet befördert werden.

Seit einiger Zeit wird die Ausstellung dieser Jahresdurchgangsscheine, mit Verweis auf die deutsche Rechtslage, verweigert.

Keine Mitnahme ohne vorgängige Einzelfallgenehmigung

Auch im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragene Ordonanzwaffen legitimieren die Benutzung einer Durchgangsstrecke durch deutsches Staatsgebiet nicht.

Schützinnen und Schützen sind angehalten, Durchgangsstrecken über nicht besetzte Zollstellen mit Ordonnanzwaffen nicht zu befahren.

Das Befahren von Durchgangsstrecken über geöffnete Zollstellen ist ohne vorgängige Einzelfallgenehmigung ebenfalls nicht möglich.

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Kommentare

User #3654 (nicht angemeldet)

wann komt die gegenreaktion?

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