Schaffhausen für Änderung der Verordnung zum Strafgesetzbuch
Wie der Kanton Schaffhausen meldet, lehnt der Regierungsrat aber ein Inkrafttreten neuer Bestimmungen am 1. Januar 2024 ab, da die Umsetzungsfrist zu kurz sei.
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagene Änderung der Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält.
Hintergrund ist die Teilrevision der Strafprozessordnung. Dabei wurden unter anderem die Bestimmungen betreffend die sogenannten Übergangstäter, das heisst Personen, die vor und nach Vollendung des achtzehnten Altersjahres Straftaten begangen haben, in Bezug auf das anwendbare Verfahrens- und Sanktionenrecht geändert.
Straftaten von Personen, die vor und nach Vollendung ihres achtzehnten Altersjahres straffällig geworden sind, sollen neu grundsätzlich getrennt beurteilt und sanktioniert werden.
Regierungsrat lehnt ein Inkrafttreten per Januar 2024 ab
Wegen der formellen Trennung der Strafverfahren können entsprechende Sanktionen aufgrund von mehreren Urteilen aus den gleichen oder verschiedenen Kantonen zum gleichzeitigen Vollzug zusammentreffen.
Für diese Fälle sind insbesondere der Vollzug dieser Sanktionen zu koordinieren sowie die Zuständigkeit zum Vollzug zu regeln.
Zu einzelnen Revisionspunkten bringt die Regierung Vorbehalte an.
Insbesondere lehnt der Regierungsrat ein Inkrafttreten der neuen Bestimmungen am 1. Januar 2024 ab, da die Umsetzung in den Kantonen und die zwischenkantonale Koordination in dieser kurzen Frist nicht möglich sind.