Schaffhausen: Gebührentarif zur Nutzung des öffentlichen Grunds
Wie die Stadt Schaffhausen mitteilt, wird der Gebührentarif für die Benutzung des öffentlichen Grundes anwenderfreundlicher.
Die Nutzung von Plätzen, Strassen und Parkanlagen hat sich in vielerlei Hinsicht intensiviert.
Immer mehr Menschen nutzen die Angebote von Detaillisten, Boulevard-Restaurants sowie Verkaufs- und Imbissständen, um draussen zu verweilen, Menschen zu treffen, das Ambiente zu geniessen und zu konsumieren.
Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass der Gebührentarif für die Benützung öffentlicher Sachen aus dem Jahr 2009 und das Reglement zum Vollzug der Warenauslagen auf öffentlichem Grund den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden.
Zudem gibt es in den beiden Erlassen Doppelspurigkeiten und sie sind nicht anwenderfreundlich.
Der Gebührentarif wurde aktualisiert und präzisiert
Der Stadtrat hat den Gebührentarif für die Benützung öffentlicher Sachen deshalb aktualisiert und präzisiert, wobei die bisher geltenden Tarife gemäss mehrjähriger Praxis der Stadtpolizei abgebildet werden.
Durch die Einführung eines Grundtarifs, welcher für alle Nutzungen des öffentlichen Grundes gilt, sind die Berechnungsgrundlagen für alle gleich.
Ausnahmeregelungen und Spezialtarife werden in einer einfachen und verständlichen Art ausgewiesen.
Doppelregelungen wurden eliminiert und damit die Übersichtlichkeit verbessert.
Der Erlass wurde umbenannt
Der Erlass wurde zudem umbenannt in «Reglement über die Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes».
Das Reglement zum Vollzug der Warenauslagen auf öffentlichem Grund wurde aufgehoben.
Das vom Stadtrat verabschiedete Reglement über die Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes tritt per 1. Februar 2024 in Kraft.