Schaffhausen stellt Abgeltung für SH Power auf neue Basis
Schaffhausen passt das Abgeltungsmodell für SH Power an und führt ein gewinnbasiertes System ein, das auf objektiven Kriterien beruht und Fehlanreize vermeidet.
Wie die Stadt Schaffhausen informiert, hat der Stadtrat dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Anpassung des Berechnungsmodells für die jährliche Abgeltung von SH Power an den allgemeinen städtischen Haushalt unterbreitet. Das bisherige Modell wurde zuletzt vor zwei Jahrzehnten überarbeitet und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen.
Der Stadtrat schlägt neu ein erfolgsbasiertes Modell vor, das auf objektiven Kriterien beruht, keine Fehlanreize enthält und mit der aktuellen Rechnungslegung konform ist.
Die jährliche Abgeltung von SH POWER an den allgemeinen Haushalt der Stadt Schaffhausen ist im «Beschluss über die Berechnung der Ablieferung der Städtischen Werke» des Grossen Stadtrats (RSS 7000.11) geregelt. Nachdem das Modell zuletzt vor zwei Jahrzehnten überarbeitet worden ist, hat der Stadtrat eine neuerliche Überprüfung vorgenommen.
Erfolgsbasiertes Modell sorgt für transparente Abgeltung
Der Stadtrat schlägt eine Umstellung auf ein gewinnbasiertes Modell mit Sockelbetrag vor: Nach dem neuen Modell beträgt die Abgeltung 30 Prozent des ausgewiesenen Gewinnes (ohne Beteiligungserträge), jedoch mindestens drei Millionen Franken (Sockelbetrag). Hinzu kommen 80 Prozent der Beteiligungserträge.
Die separate Abgeltung auf die Beteiligungserträge ermöglicht, dass die prozentuale Abgeltung aus der direkt beeinflussbaren und für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aussagekräftigere eigene Geschäftstätigkeit moderater bemessen werden kann als jene aus den volatileren Beteiligungserträgen.
Fehlanreize entfallen mit neuem Abgeltungsmodell
Die Umstellung des Berechnungsmodells für die Abgeltungen von SH Power an den städtischen Haushalt ist damit neu gewinnbasiert. Bisherige Fehlanreize werden ausgeschlossen, da eine hohe Investitionstätigkeit nicht mehr automatisch zu sinkenden Abgeltungen führt.
Mit dem neuen Modell kann die Höhe der Abgeltungen entsprechend des langjährigen Mittels aufrechterhalten werden. Auch ist das neue Modell mit SWISS GAAP FER konform, das heisst es werden im Vergleich zum bisherigen Modell keine Vorgaben mehr gemacht, welche mit den Grundsätzen der Rechnungslegung von SH Power nicht vereinbar sind.
Somit wird mit der Umstellung des Modells eine zeitgemässe, nachvollziehbare und auf zweckmässigen, objektiven Kriterien basierende Berechnung der Abgeltungen sichergestellt.