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Keine Erhöhung des Gastarifs für Kleinstbezüger in Schlieren

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Wie die Gemeinde Schlieren mitteilt, wird die geplante Preiserhöhung des Gastarifs zum 1. Mai 2022 für Kleinstbezüger widerrufen.

Im Dorfkern der Gemeinde Schlieren.
Im Dorfkern der Gemeinde Schlieren. - Nau.ch

Der Hauseigentümerverband Schlieren stellte fest, dass die Tariferhöhung per 1. Mai 2022 für Kleinstbezüger übermässig stark ausfällt. Er forderte den Stadtrat Schlieren auf, die Berechnung zu überprüfen.

Das Prüfergebnis zeigte, dass das Berechnungsmodell korrekt angewandt wurde. Nur ist das Modell nicht auf eine solch aussergewöhnliche Situation ausgelegt, wie sie derzeit auf dem Gasmarkt vorherrscht.

Mit dem Modell konnten über viele Jahre für alle Tarifgruppen gleichermassen korrekte und gerechte Tarife ermittelt werden. Der Einkaufspreis für Erdgas unterliegt aufgrund des Ukraine-Konflikts der höchsten Dynamik seit Jahrzehnten. Das gültige Modell zur Tariffestlegung ist nicht auf diese Dynamik ausgelegt. Das führt zu einer starken Ungleichbehandlung der Kleinstbezüger.

Gasversorgung wird weiterhin Verluste schreiben

Trotz der grossen Erhöhung über alle Tarifgruppen wird die Gasversorgung in den kommenden Monaten weiterhin Verluste schreiben. Nur in der Tarifgruppe A1 würde mit dem neuen Tarif ein Gewinn erwirtschaftet werden.

Damit würden die Kleinstbezüger die anderen Tarifgruppen subventionieren, was weder gerecht noch rechtsgültig wäre. Da die Tarifgruppe A1 nur knapp 0,7 Prozent aller Einnahmen ausmacht, fiel diese Ungleichbehandlung während der Entscheidungsfindung nicht auf.

Aus diesem Grund wird der Entscheid vom 17. März 2022 zur Erhöhung des Gastarifs in Bezug auf die Gruppe A1 aufgehoben. Die kommunizierten Tarifanpassungen per 1. Mai 2022 für die weiteren Tarifgruppen werden gemäss Publikation umgesetzt.

Einführung eines neuen Berechnungsmodells

Unabhängig von der aktuellen Situation wird der Stadtrat aufgrund der Gasmarktliberalisierung voraussichtlich per 1. Oktober 2022 ein gänzlich anderes Tarifberechnungsmodell einführen. Nun müsste also für die Tarifgruppe A1 ein neues Modell durch Fachpersonen entwickelt werden, welches dann während nur fünf Monaten angewandt würde.

Da die Tarifgruppe A1 nicht einmal 0,7 Prozent aller Einnahmen ausmacht, wären die Kosten für die Entwicklung des Modells weitaus höher als die Einnahmen aus den angepassten Tarifen.

Aus diesem Grund belässt der Stadtrat den Gastarif für die Tarifgruppe A1 bis am 30. September 2022 unverändert. Es gelten weiterhin die per 1. Januar 2022 publizierten Tarife. Der Stadtrat dankt dem Hauseigentümerverband Schlieren für den aufmerksamen Hinweis und entschuldigt sich bei den Gasbeziehenden für die allenfalls entstandenen Umstände.

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