Schlieren: Neue Vorgaben für Blaue Zone und Rohrstrassen-Parkplätze
Wie die Stadt Schlieren informiert, sind nur Fahrzeuge für Gehbehinderte auf den markierten Parkplätzen am Sportplatz erlaubt.

Infolge Neugestaltung der Rohrstrasse vor dem Kehrplatz werden in «Blauen Zone» (Zone Nord-West) diverse Parkplätze aufgehoben respektive neu angeordnet.
Auf den speziell signalisierten und markierten Parkfeldern, Parkplätze Sportplatz, ist nur das Parkieren von Fahrzeugen für Gehbehinderte gestattet.
Signalisation «Parkieren gegen Gebühr» (gestützt auf das Parkreglement der Stadt Schlieren) gilt ab der Verzweigung Rohrweg bis Kehrplatz und Markierung von Parkfeldern.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen von der Mitteilung an gerechnet bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, Zürich, Rekurs eingereicht werden.
Rekursverfahren und Kosten
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Planauflage mit den neuen beziehungsweise geänderten Verkehrsanordnungen an der Rohrstrasse kann im Stadthaus, Sekretariat Bau und Planung, eingesehen werden.