Datenschutz als Knackpunkt der Gastrobetriebe

Oliver Borner
Oliver Borner

March-Höfe,

Das «Schutzkonzept Gastro unter Covid-19» verlangt, Angaben zu den Gästen zu sammeln und aufzubewahren. Dies kommt nicht bei allen Wirten gut an.

Seit dem 16. März sind alle Gastrobetriebe geschlossen. Ab dem 11. Mai dürfen sie wieder öffnen. - Keystone

Seit gestern ist es da: das «Schutzkonzept Gastro unter Covid-19». Am kommenden Montag dürfen alle Bars, Restaurants und Kaffees unter Auflagen wieder öffnen. Neben dem Mindestabstand von zwei Metern gelten dabei zusätzliche Hygienemassnahmen, die zwingend eingehalten werden müssen:

- Eine Maskenpflicht für das Servicepersonal gibt es nicht, nur eine «dringende Empfehlung».

- An einem Tisch dürfen nur vier Gäste sitzen, die sich kennen (plus Kinder).

- Tischgewürze, Brotkörbchen usw. müssen mit dem Wechsel der Gäste gereinigt werden.

- Die Gästegruppen dürfen sich nicht vermischen – dafür sollen die Wirte sorgen.

- Gäste müssen die Abstandsregeln auch beim Anstehen an einer Theke einhalten.

- Das Personal soll Gegenstände von Gästen (z.B. Jacken) nicht berühren.

Datenschutz als Fragezeichen

Besonders ins Auge fällt die Auflage, dass der Wirt von jedem Gast den Namen, Vornamen, die Telefonnummer und das Datum des Besuchs festhalten muss. Diese Angaben sollen dabei helfen, im Nachhinein «Contact Tracing» zu ermöglichen, sollte sich beim Gast eine Viruserkrankung herausstellen. Der Wirt soll die Angaben daher 14 Tage aufbewahren und in speziellen Fällen auch dem Kantonsarzt zur Verfügung stellen.

Marco Heinzer
GastroSchwyz-Präsident Marco Heinzer. - zVg

«Das ist eine Vorschrift, die den Gastronomen nicht unbedingt gefällt», sagt Marco Heinzer, Präsident der GastroSchwyz. Besonders Wirte mit einem hohen Gästewechsel wie Kaffees oder Stammlokale würden sich mit dieser Vorlage schwertun, weil jeder einzelne Gast erfasst werden muss. Im Hinblick auf den Datenschutz bleibt allerdings ein Fragezeichen, denn eine Auflage dazu ist im Schutzkonzept nicht festgehalten.

Spezialfall Bars

Ein weiteres Problem ergibt sich für Barbetreiber. Hier besteht die Gefahr, dass sich bei steigendem Alkoholkonsum die Gäste durchmischen und so die Abstandsregelung nicht mehr eingehalten wird. «Es wird sicher eine schwierige Aufgabe» gibt Heinzer zu, nimmt die Betreiber aber gleichzeitig in die Pflicht. «Die Regeln sind klar, der Betreiber muss für Ordnung sorgen», sagt er.

Angst davor, dass die Gäste vom neuen Konzept abgeschreckt würden, hat Heinzer indes keine. «Jeder Gast kennt die Corona-Lage bereits aus dem Alltag. Die Gäste, die jetzt Restaurant besuchen, wissen, dass ein Besuch anders sein wird als vor Covid-19 und werden daher die Schutzmassnahmen auf sich nehmen», ist er überzeugt.

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